Sonntag, 30. Juni 2013

Vermessung Grundstück

Schon im April wurde das Grundstück für die Erstellung eines Lageplanes vermessen. Da unser Grundstück eine kleine Hanglage hat, bekamen wir so einen ersten Eindruck über die Höhen.


Da im Bebauungsplan die limitierenden Größen, wie z.B. Traufhöhe oder Firsthöhe, sich auf das Niveau der Straße beziehen war es mir zudem wichtig die geplanten Höhen einmal mit den am Ende umgesetzten Höhen (Kanaldeckel, Kanalsohle, etc.) abzugleichen.

Wir bauen ja mit Keller und da sind die Höhen nicht zu unterschätzen. OK, Wasser fließt ja bekanntlich nach unten, aber wenn dann zwischen Fußbodenhöhe im Keller und Kanaleinlauf nur 40cm übrig sind ist das leider nicht für jede Art von Entwässerung geeignet. Aber zu unserer Entwässerung-Story schreibe ich einen extra Post...siehe: Die Entwässerung unseres Hauses

zurück zur Vermessung: ich hatte dann also eine Grundlage, um ein bisschen zu spielen. Mit der kostenlosen Version von Google Sketchup (gehört mittlerweile glaub ich Trimble) hab ich ein paar Berechnungen gemacht. z.B. wieviel Kubikmeter Erde wir eigentlich bewegen müssen. Und ich muß sagen: es ist ganz schön viel :( Naja, damit kann ich jedenfalls dem Erdbauer schonmal ein paar Zahlen nennen

rot: müsste man abtragen (ca. 260cbm); grün: müsste man auffüllen (ca. 90cbm)

Damit hätte man erstmal ein Grundstück mit dem Niveau der Straße. Dazu kommt dann noch der Baugrubenaushub. Auch ist unklar, ob das abgetragene Erdreich überhaupt zum Auffüllen geeignet ist. Das werden wir aber mit dem Bodengutachten (was ja bei Meisterstück in jedem Angebot schon mit drin ist) erfahren.

Zusätzlich hab ich mir dann auch den Spaß gegönnt und selbst nochmal mit einem 3D-Laserscanner (in unserer Firma haben wir solche Geräte) das Grundstück eingescannt. Zu dem Zeitpunkt war es eher ein Test, da ich vielleicht so die verschiedenen Bauabschnitte dokumentieren und auch prüfen möchte. Mal sehen was daraus wird...

hier mal ein Screenshot wie so ein 3D-Scan dann aussieht (10 Minuten warten, fertig)...

ABSCHWEIF...fällt mir gerade so beim schreiben ein... es sind übrigens auch diese "Kleinigkeiten", die uns dazu bewegt haben "das Projekt" mit einer Firma wie Meisterstück zu machen.
Man kennt ja mittlerweile so einige Bauherren, z.B. neue Nachbarn (ein Gruß an dieser Stelle an "Rezleoh" :) ) und da kommt man so ins Gespräch: ein Beispiel: "...wir haben drauf geachtet, dass es ein Vertrag nach BGB ist..." > oha, dachte ich mir, das weiß ich ja gar nicht mehr so richtig > schnell heim und nachschauen > Puuuh, "Glück gehabt" oder anders: bei Meisterstück ist der Vertrag einfach nach BGB. Ich fühlte mich wieder bestätigt. Und bitte, alle die jetzt sagen, wie doof muss man denn sein...Ich hab den Vertrag, die Leistungsbeschreibung, einfach die ganzen Unterlagen gefühlte 5000Mal von oben bis unten durchgelesen. Irgendwann fängst Du an gewisse Dinge als "vorhanden" im Unterbewusstsein abzulegen und wenn Dich dann einer danach fragt, musst Du selbst erstmal überlegen...





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